Kanzleiprofil
Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
Die Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Bereich des Familien- und Erbrechts.
Familienrecht
Auf außergerichtlicher Ebene umfasst unser Angebot folgende Leistungen:
- Entwurf von Eheverträgen für die notarielle Beurkundung
- alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- Beratung zum Unterhaltsrecht
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen
- Beratung nach einer Trennung
- Beratung zu güterrechtlichen Fragen
- Berechnung von güterrechtlichen Ansprüchen wie z. B. den Zugewinnausgleich
- Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht
Vor Gericht vertreten wir Sie bei :
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsprozesse
- Verfahren in Sorge- und Umgangsrechtssachen
- Verfahren über Zugewinnausgleich
- sonstigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
Erbrecht
Im Erbrecht beraten wir Sie vorsorgend bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen (Testamente). Außerdem beraten wir Sie über die Möglichkeiten und die Vorzüge lebzeitiger Verfügungen sowie die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Im Erbfall vertreten wir die gesetzlichen oder durch Testament eingesetzten Erben oder die bzw. den Pflichtteilsberechtigten.
Die - am besten - außergerichtliche Erbauseinandersetzung ist das Ziel, ggf. ist sie vor Gericht geltend zu machen. Um Pflichtteilsansprüche geht es, wenn nahe Angehörige enterbt wurden. Wenn Sie Erbe geworden sind, helfen wir Ihnen, Auskünfte über den Nachlass zu erteilen. Schließlich sind wir im Erbscheinsverfahren behilflich.
Erfolgssaussichten
Bevor wir nach außen hin Ihre Interessen vertreten, werden wir die Erfolgsaussichten gemeinsam erörtern und mit Ihnen zusammen den Umfang unserer Dienste bestimmen.
Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten
Aufgrund der Nähe zur Schweizer Grenze ergeben sich oft Bezüge zum Schweizer Recht, weshalb wir seit 12 Jahren eng mit der Schweizer Kanzlei Hangartner im Schweizerischen Weinfelden (Link) zusammenarbeiten. Dies betrifft sowohl das Familien- wie auch das Erbrecht.